2024-05-17T14:19:24.476Z

Allgemeines
– Foto: (Symbolfoto): Andreas Harneit

Kreisligist fordert Spielwiederholung, Bezirk lehnt Einspruch ab

Aktuelle Mitteilung des Fußballbezirks Enz/Murr.

Der Fußballbezirk Enz/Murr hat weitere Informationen zum Spielbetrieb geteilt.

Mit der am 28.04.2024 abgebrochenen Partie der Kreisliga B7 im Bezirk Enz/Murr zwischen FV Sönmez Spor Bietigheim und SV Walheim, Sönmez hatte wegen interner Querelen um den Abbruch gebeten, hat sich das Sportgericht Enz/Murr beschäftigt.

Das Spiel wird dem SV Walheim mit 3:0 Toren und 3 Punkten als gewonnen, dem FV Sönmez Spor Bietigheim mit 0:3 Toren und 0 Punkten als verloren gewertet. Der FV Sönmez Spor Bietigheim erhält zusätzlich noch eine Geldstrafe.

Einspruch abgewiesen
Im Nachgang zum Spielabbruch hatte der Verein AC Italia Markgröningen Einspruch gegen die Wertung des Spiels gegen den TSV Asperg II eingelegt und eine Wiederholung des Spiels gefordert.
Begründet wurde der Einspruch mit den Fehlentscheidungen des Schiedsrichters, weshalb man ja auch die Mannschaft vom Spielfeld genommen und den Spielabbruch verursacht hatte.
Das Sportgericht hat diesen Einspruch zurückgewiesen, da es sich bei den angeführten Gründen um Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters handelt. Ein Verstoß gegen Satzungen und Ordnungen des Verbandes durch den Schiedsrichter konnte nicht festgestellt werden.
Noch ausstehend ist das Urteil zum eigentlichen Spielabbruch vom 01.05.2024.

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Zuletzt: Spieler für ein Jahr gesperrt

Das Sportgericht Enz/Murr hat sich in einer Kammersitzung mit dem Spielabbruch in der Kreisliga B vom 28.04.2024, wir hatten darüber berichtet, beschäftigt.

Hier war ein Spieler über eine vermeintliche Fehlentscheidung des Schiedsrichters erbost, rannte auf diesen zu und schubste ihn um.

Der schubsende Spieler der damit den Spielabbruch verursachte wurde mit einer Zeitsperre bis 28.04.2025 bestraft, die Partie wird dem Verein des Spielers mit 0:3 Toren und 0 Punkten als verloren gewertet.

Was war passiert
In der 88ten Minute konnte ein Gästespieler seine Unzufriedenheit mit einer Entscheidung nicht anders ausdrücken, rannte dem Schiedsrichter hinterher und stieß ihn zu Boden.

Unzufriedenheit darf sich nicht in einer Gewalthandlung äußern, aber der Spieler hat seinem Team einen Bärendienst erwiesen, aus dem 2:2 wird nun sicherlich ein 0:3.

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Zudem wurde aktuell ein Spieler der B-Jugend für ein halbes Jahr gesperrt, nach dem der U17-Akteur unschöne Äußerungen gegenüber dem Schiedsrichter sagte. Es ist erschreckend, wie sehr sich solche Vorfälle auf den Sportplätzen des Amateursfußball häufen. Der Fußballplatz ist kein rechtsfreier Raum!

Aufrufe: 07.5.2024, 17:30 Uhr
pmAutor