2024-05-24T11:28:31.627Z

Allgemeines
– Foto: Timo Babic

SGV Freiberg und Stuttgarter Kickers wollen eine Entscheidung

Verkündung einer Entscheidung ist anberaumt auf Freitag, 11. Juni, um 16 Uhr.

Der Württembergische Fußballverband (WFV) hat folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Nach der heutigen mündlichen Verhandlung über die Anträge des SGV Freiberg und des SV Stuttgarter Kickers hat das Landgericht Stuttgart angeregt, die Anträge mangels Aussicht auf Erfolg zurückzunehmen. Der Vorsitzende Richter der zuständigen Kammer sah in seiner Zusammenfassung keinen Ansatzpunkt für den Erlass einstweiliger Verfügungen gegen die Träger der Oberliga Baden-Württemberg und der Regionalliga Südwest: "Aus Sicht aller Beteiligten sind die Entscheidungen der Verbände nicht unvernünftig."

Beide klagenden Vereine wünschen dennoch eine Entscheidung und begründen dies mit ihrer Verantwortung gegenüber den eigenen Mitgliedern. Termin für die Verkündung einer Entscheidung ist anberaumt auf Freitag, den 11. Juni um 16.00 Uhr. Beide Vereine haben danach die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach der Urteilsverkündung Berufung zum OLG Stuttgart einzulegen.

Der SGV Freiberg und die Stuttgarter Kickers hatten mit ihren Anträgen das Ziel verfolgt, die Entscheidung zur Annullierung der Oberligasaison 2020/21 für unwirksam erklären zu lassen, um so noch in die Regionalliga Südwest aufsteigen zu können. Die Stuttgarter Kickers haben zudem auch die korrespondierende Entscheidung der Regionalliga Südwest, einen Aufstieg nur dann zu ermöglichen, wenn mindestens 50 Prozent der Spiele absolviert sind, angefochten.

Hintergrund der Verfahren ist, dass die aktuelle Oberligasaison am 29.04.2021 pandemiebedingt abgebrochen werden musste und bis dahin nur zwischen 11 und 13 Spiele je Verein absolviert werden konnten. Die in der wfv-Spielordnung für eine sportliche Wertung festgeschriebene 50-Prozent-Grenze war bei 21 Vereinen und 42 Spieltagen somit bei weitem nicht erreicht. Die Regionalliga Südwest hatte am 29.04.2021 entsprechend beschlossen, die sportliche Qualifikation potenzieller Aufsteiger auch nur unter dieser Voraussetzung anzuerkennen. Beide Entscheidungen sind aus Sicht des zuständigen Richters vollumfänglich nachvollziehbar.

Weitere Verfahren in dieser Sache sind derzeit noch vor dem Landgericht Mannheim anhängig. Dort versucht der SGV Freiberg, sein vermeintliches Aufstiegsrecht gegenüber der Regionalliga Südwest ebenfalls im Wege einstweiligen Rechtsschutzes durchzusetzen, entsprechend geht auch der hessische Oberligist SG Barockstadt Fulda Lehnerz dort vor. Die Entscheidungen dazu stehen noch aus, werden aber in Kürze erwartet. Die entsprechenden sportgerichtlichen Beschwerden der Oberligisten aus dem Bereich Rheinland-Pfalz/Saar Eintracht Trier und Wormatia Worms hat das Berufungsgericht der Regionalliga Südwest bereits am 28.05.2021 als unzulässig zurückgewiesen.

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Aufrufe: 02.6.2021, 18:46 Uhr
FuPa / PressemitteilungAutor