2024-05-17T14:19:24.476Z

Allgemeines
– Foto: Thomas Rinke

Verärgerung beim Kreisligisten über ein Urteil des Sportgerichts

Nun soll am morggen Donnerstag gespielt werden.

Beim TSV Hüttlingen aus der Kreisliga A2 Ostwürttemberg herrscht Verärgerung über ein Urteil des Sportgerichts. Hier kommen die Infos vom Verein:

Werte Freunde des Fußballs,


eigentlich hätte für den TSV Hüttlingen die Rückrunde wie für alle anderen Mannschaften der Kreisliga A2 am 03.03.2024 beginnen sollen. Hüttlingen kam aber einer Bitte aus Kerkingen nach, das Auswärtsspiel gegen den SV Kerkingen, aufgrund einer Ski-Ausfahrt von Kerkingen, auf den 08.03. (Freitag) zu verlegen.


Im Nachgang bereuen die Hüttlinger Fußballer diese Entscheidung. Denn das verlegte Spiel wurde in der 70. Minute abgebrochen. Der Schiedsrichter brach das Spiel wegen Beleidigungen seitens Kerkinger Zuschauer beim Spielstand von 1:3 für Hüttlingen ab.

Am 20.03. kam das Urteil vom Sportgericht, dass das Spiel neu angesetzt werden muss. Die Begründung: der Stufenplan "STOPP" wurde vom Schiedsrichter nicht eingehalten.

Nach Recherche, was denn genau die Regularien sind, legte der TSV Hüttlingen Einspruch gegen das Urteil ein. Denn in den Regularien der Durchführungsvestimmung wird das STOPP-Konzept als Instrument betitelt und nicht als MUSS dargestellt: "Um unseren Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern ein zusätzliches Instrument an die Hand zu geben, wird verbandsweit zum Spieljahr 2023/24 in allen Alters- und Spielklassen das „STOPP“-Konzept umgesetzt. Mit bis zu zwei Spielunterbrechungen von jeweils fünf Minuten können Unparteiische die Spiele pausieren, um auf wiederholt aggressive Spielsituationen zu reagieren. Mit dieser Handlungsanweisung soll ein wichtiger Spielraum für die Unparteiischen geschaffen werden, um das Spielgeschehen zu beruhigen und – im Ausnahmefall – einen Spielabbruch zu vermeiden."

Dieser Grund sowie der Spielstand und der Abbruchgrund (Beleidigungen seitens Kerkinger Fans) war für Hüttlingen nicht nachvollziehbar.

Der TSV Hüttlingen versteht, dass der Durchführung eines Fussballspiels absolute Priorität eingeräumt werden muss. Hüttlingen ist aber bei diesem Urteil der einzige Verlierer. Zudem schwächen solche Urteile deutlich die Position der Schiedsrichter auf dem Platz. Auf der einen Seite werben wir auf allen Ebenen deutschlandweit für das Schiedsrichterwesen, aber gleichzeitig werden Urteile wie diese gefällt. Das ist konträr.

Diese Entscheidung könnte Vereine dazu ermutigen, strategisch von Außen einen Spielabbruch herbeizuführen, um im Wiederholungsspiel eine neue sportliche Chance zu bekommen.

Das Urteil zum Einspruch ließ bis zum 03.05.2024 auf sich warten. Die Begründung war zwar ausführlicher formuliert, aber auf den Punkt gebracht dieselbe: Das STOPP-Konzept wurde nicht eingehalten.

Beim TSV Hüttlingen herrscht vor allem bei der Mannschaft und den Verantwortlichen Unverständnis.
Das Spiel ist nun auf den 09.05.2024 (Vatertag) vormittags neu angesetzt. Der neue Termin wird von Hüttlingen sehr kritisch gesehen.

Alle Versuche einen anderen Termin mit Kerkingen zu finden scheiterten, denn Kerkingen hat an dem Pfingstwochenende 75-jähriges Jubiläum. Der Auf- und Abbau sowie Jugendspiele lassen einen Termin vor und nach Pfingsten nicht zu. Hinzu kommt, dass aufgrund der Regularien das Spiel vor dem vorletzten Spieltag stattfinden muss.

Den neu angesetzten Termin am Vatertag rundet Kerkingen mit einem Weißwurstfrühstücksangebot ab.
Vor allem die lange Ungewissheit mitten im Meisterschaftsrennen war kaum auszuhalten. Und letztlich ist das Resultat für alle Beteiligten aus Hüttlingen ernüchternd.

Aufrufe: 08.5.2024, 11:30 Uhr
hesAutor