1. Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer Mannschaft der 3. Liga oder der Regionalliga sind Amateure oder Vertragsspieler des Vereins erst nach einer Schutzfrist von zwei Tagen wieder für Pflichtspiele aller anderen Amateurmannschaften ihres Vereins mit Aufstiegsrecht spielberechtigt.
2. Die Einschränkung gemäß Ziffer 1 gilt nicht für den Einsatz in Freundschaftsspielen und für die Spieler, die am 1.7. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wie Baumeister weiter der BZ mitteilte, haben die Sportrichter bejaht, dass die Stuttgarter Kickers zu diesem Zeitpunkt Aufstiegrecht besessen haben. Damit greift für den Spieler Fischer die Schutzsperre von zwei Tagen. Durch das Urteil verbessert sich der Freiburger FC nun auf den 15. Platz. Die Stuttgarter Kickers rutschen auf Rang 13 ab.