Die Vorwürfe klingen schwerwiegend: Ein Hildener soll in Langenfeld einen Polizisten beleidigt und sich des Widerstands, des tätlichen Angriffs und der Körperverletzung schuldig gemacht haben. Vor dem Langenfelder Amtsgericht steht ein bisher unbescholtener 23-jähriger Sportstudent, der im Mai während der 150-Jahr-Feier seines Fußballvereins zu viel getrunken hat.
An diesem Abend muss der Alkohol in Strömen geflossen sein. Auch der Angeklagte hatte etwa zwei Promille. Außerdem war es sehr laut rund um den Sportplatz und das Festzelt. Die Polizei erhielt mehrere Anrufe wegen Ruhestörung und rückte schließlich mit acht Fahrzeugen aus, um die Feier vorzeitig zu beenden.
Der junge Mann gibt in der Verhandlung zu, dass er, der mit Bekannten ruhig am Rande des Sportplatzes gesessen hatte, dem Platzverweis nicht sofort nachgekommen ist. Auch die Beleidigung räumt er ein: „Ich habe ,Wichser’ gesagt und eine Durchsuchung verweigert.“
Gewehrt habe er sich allerdings nicht. Stattdessen sei er sofort niedergeschlagen worden und habe sich dabei eine Kopfverletzung und eine Gehirnerschütterung eingehandelt. Dem Gericht liegen Fotos von einer blutigen Kopfwunde und ein ärztliches Attest vor. Auch berichtet er dem Gericht, sich noch in derselben Nacht auf der Wache für die Beleidigung entschuldigt zu haben.
Zwei Bekannte von ihm bestätigen seine Angaben, insbesondere das harte Vorgehen der Polizisten, die ihn zu dritt oder viert überwältigt hätten: Der als „Wichser“ beschimpfte Polizist besteht auf den gezielten Tritten des gefesselt am Boden Liegenden, seine Kollegen können das nicht bestätigen.
Der erste bestätigt die Entschuldigung und sagt, dass er sie nicht angenommen habe. Zum Thema Polizeigewalt sagt er: „Wir hätten ja auch mit den Gummiknüppeln zuschlagen können.“
Am Ende fällt der Richter ein mildes Urteil: Nur die Beleidigung hält er für erwiesen. Der in Hilden wohnende Student wird zu einer Geldstrafe von 300 Euro auf ein Jahr zur Bewährung verurteilt.
Lässt er sich nichts zu schulden kommen, entfallen sie. Außerdem muss er 250 Euro an die Düsseldorfer Elterninitiative Kinderkrebshilfe zahlen – und die Kosten des Verfahrens tragen. Der Angeklagte sagt hinterher, er habe seine Lektion gelernt.