Nach den Entscheidungen anderer National- und Landesverbände zum Fortgang des Spielbetriebs gibt es eine verständliche Erwartungshaltung, dass sich auch der wfv zeitnah dazu erklärt, wann und unter welchen Voraussetzungen wieder gespielt wird. Aktuell sieht sich der Verbands dazu aber noch nicht in der Lage, aus den folgenden Gründen:
Es gibt kein Szenario, das alle Beteiligten zufrieden stellen wird. Wenn zu den vorab vereinbarten Wettbewerbsbedingungen die Saison 2019/20 nicht zu Ende gespielt werden kann, resultieren daraus zahlreiche rechtliche Fragen. Diese lässt der Verband derzeit extern prüfen und rechnet mit Ergebnissen im Laufe der Woche. Erst dann will der wfv auf einer gesicherten Grundlage in die inhaltliche Diskussion gehen. Der wfv bittet um Verständnis dafür, dass er sich mit allen rechtlichen Argumenten erst gründlich auseinandersetzen will und muss. Sowohl das Haftungsrisiko der Verbände als auch das persönliche der Entscheidungsträger machen dies erforderlich. Vor allem geht es dem wfv darum, die Rechtpositionen der Vereine zu wahren. Deshalb ist ein sorgfältiges Vorgehen in dieser wichtigen Frage zwingend.
Erforderlich ist zudem eine detaillierte Abstimmung über das weitere Vorgehen mit den Trägern der übergeordneten Ligen. Auch dort gibt es noch keine Entscheidungen über den weiteren Saisonverlauf. Wenn der wfv isoliert vollendete Tatsachen schafft, die später nicht in Einklang mit denen bspw. der Regionalliga Südwest gebracht werden können, gehen damit erhebliche rechtliche Probleme einher.
Auch eine Entscheidung über die Aussetzung des Spielbetriebs bis 15. August oder 1. September 2020 wäre zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Die Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg, die in der aktuellen Fassung erst am heutigen Tag in Kraft getreten ist, nennt im Moment den 3. Mai 2020 als Datum, bis zu dem es Einschränkungen des öffentlichen Lebens gibt, die auch die Austragung von Fußballspielen unmöglich machen. Eine belastbare Einschätzung, ob danach wieder gespielt werden kann, ist angesichts der dynamischen Entwicklungen nicht möglich. Nach der aktuellen Spielordnung dauert das Spieljahr bis 30. Juni 2020. Es erscheint rechtlich problematisch, bereits jetzt unwiderruflich darüber zu entscheiden, bis dahin auch dann nicht mehr zu spielen, sollte es rechtlich wieder möglich werden. Mit einer kompletten Aussetzung des Spielbetriebs und dem pauschalen Ausschluss von Alternativen wie bspw. Geisterspielen, würde der wfv zudem seine Möglichkeiten, einen Landespokal-Sieger 2019/20 und damit den Teilnehmer am DFB-Pokal 2020/21 zu ermitteln, ohne zwingende Gründe erheblich einschränken. Dies soll vermieden werden.
Abwarten will der wfv außerdem die Beratungen zwischen Bund und Ministerpräsidenten am 30. April 2020, in deren Rahmen eine gemeinsame Position zum Sport entwickelt werden soll. Erst dann wird Klarheit herrschen, inwieweit das derzeitige Trainings- und Spielverbot im Fußball aufrechterhalten wird.
Sobald dem wfv das beauftragte Rechtsgutachten vorliegt, werden sich die Verbandgremien auf dieser Grundlage mit Modellen befassen, ob und ggf. wie die Saison 2019/20 zu Ende gebracht werden kann. In der Folge will der wfv sich dann innerhalb Baden-Württembergs und mit der Regionalliga Südwest abstimmen. Der wfv gehg davon aus, dass er dann über die Ergebnisse der Beratungen Anfang Mai informieren kann.