Rheingau-Taunus. Es war eine Szene mit schlimmen Folgen für den betroffenen Spieler des B-Ligisten TuS Kemel und mit drastischen Konsequenzen für den mutmaßlichen Verursacher aus den Reihen des SV Wisper Lorch, der zunächst per Einzelrichterurteil zu einer Sperre über 36 Begegnungen verurteilt wurde. Die Wisper-Verantwortlichen gingen daraufhin in die Berufung. Bei der mündlichen Verhandlung im Vereinsheim der SG Orlen kam das Sportgericht unter Vorsitz von Waldemar Triquart, flankiert von den Beisitzern Norman Geiter und Alexander Freimuth, jetzt zu klaren Erkenntnissen und einem ebensolchen Urteil.
Die Verantwortlichen von Wisper Lorch akzeptierten die Entscheidung des Sportgerichts. Noch vor Ort unterschrieben sie einen Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist damit rechtskräftig, die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten von Wisper Lorch.