Landkreis - Der Saisonabbruch im Amateurfußball wirkt sich auch auf Spielerwechsel aus. Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV) hat die zuletzt aufgrund der Pandemie ausgesetzte Sechs-Monats-Frist bei Vereinswechseln wieder aktiviert und auch die persönlichen Strafen in Gang gesetzt. Bei Wechseln bleiben wegen der coronabedingten Unterbrechungen die Zeiträume vom 13. März bis 29. Juli 2020 (Lockdown I) sowie vom 2. bis 30. November 2020 (Lockdown II) und vom 1. Februar bis 18. Mai 2021 (Lockdown III) unberücksichtigt.
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