2024-11-29T12:10:19.151Z

Allgemeines

Sportgerichtsurteil erhitzt die Kicklinger Gemüter

Weil der SVK zahlreiche Corona-Fälle hatte, fiel das Kreisliga-Derby beim BC Schretzheim aus +++ Die Partie wurde am grünen Tisch gewertet

Peter Reschnauer kann es nicht fassen: Da steckt das Land in der größten gesundheitlichen Krise seit Jahrzehnten und schreibt der Bayerische Fußball-Verband (BFV) auf seiner Internet-Seite zur Corona-Pandemie „Die Gesundheit steht über allem! Es geht darum, gemeinsam richtig zu handeln und damit Leben zu retten! Also: Halte dich an die Auflagen und Empfehlungen der zuständigen Behörden und Experten!“

Genau dies habe sein SV Kicklingen-Fristingen getan, als er am 31. Oktober nicht zum Derby in der Kreisliga Nord beim BC Schretzheim angetreten ist. Insgesamt 33 Corona-Fälle, davon acht Spieler, habe es damals im Umfeld des Vereins gegeben. „Und da sollen wir ein Fußballspiel austragen?“, fragt sich der 53-Jährige. Das Kreis-Sportgericht sanktionierte das Nichtantreten der Kicklinger mit einer 2:0-Wertung für den Gegner.

Ein Urteil, das Reschnauer in Rage bringt und was er nicht nachvollziehen kann. Das Kicklinger Sportheim sei zum damaligen Zeitpunkt ein Corona-Hotspot gewesen, deshalb habe es in der Mannschaft und im Umfeld zahlreiche Verdachtsfälle und ein Empfehlungsschreiben vom Kreis-Gesundheitsamt gegeben, wie man sich in so einer Situation verhalten solle. Nämlich den Trainings- und Spielbetrieb einzustellen. „Für uns war daraufhin klar, dass wir nicht antreten können“, erklärt Reschnauer.

Dies habe er wenige Tage vor dem Spieltermin Kreisspielleiter Franz Bohmann mitgeteilt. Eine Spielverlegung konnte der Obmann im Fußballkreis Donau nicht vornehmen, da zu diesem Zeitpunkt keine Zustimmung vom Kicklinger Gegner BC Schretzheim vorlag. „Es müssen beide Seiten mit einer Verlegung einverstanden sein, nur dann kann ich einen neuen Termin festlegen“, erklärt Bohmann die Vorgehensweise. Ergo habe er die Partie einen Tag nach dem ursprünglichen Termin mit dem Vermerk „Nichtantritt“ per Mail im Postfach „Zimbra“ des BFV abgesagt. Ist dies der Fall, wird die Sache zum Sportgerichtsfall.

Mitteilung des Gesundheitsamtes ist keine behördlich angeordnete Quarantäe

Obwohl der SV Kicklingen in seiner Stellungnahme acht positive Testergebnisse beifügte, heißt es in der Urteilsbegründung des Sportgerichts unter anderem: „Die Mitteilung des Gesundheitsamtes, den Trainings- und Spielbetrieb auszusetzen, stellt keine behördlich angeordnete Quarantäne im Sinne der Rechtsvorschrift, sondern eine Empfehlung dar. Von den insgesamt acht vorliegenden Testergebnissen können sieben Tests für die Berechnung der Spielfähigkeit berücksichtigt werden. Ein Testergebnis ist von einer Person, die in keinem der letzten vier Spiele eingesetzt wurde, und ist somit nicht anrechenbar.“

Hintergrund dieser Anmerkung ist der Paragraf 94, Absatz 2 der Spielordnung, wonach eine Mannschaft antreten muss, wenn sie von allen Akteuren, die in den letzten vier Spielen im Einsatz waren, mindestens noch 13 Spieler zusammenbringt. Dies wäre nach Ansicht des Kreissportgerichts durch den Abzug von sieben Spielern vom SV Kicklingen der Fall gewesen.

Urteil ein „Faustschlag für alle ehrenamtlichen Mitarbeiter“

Für Peter Reschnauer ist das gefällte Urteil ein „Faustschlag für alle ehrenamtlichen Mitarbeiter in den Vereinen“. Zumal den Sportgerichten seit Corona ein gewisser Ermessensspielraum eingeräumt wird, der ihnen ermöglicht, besondere Umstände und Konstellationen im Zusammenhang mit der Pandemie zu berücksichtigen. Dies geschah nicht, und deshalb werde sich Kicklingen das Urteil nicht gefallen lassen und in die Berufung gehen. Beim Kicklinger Gegner BC Schretzheim wundert man sich, dass es im Vorfeld der Partie nicht rechtzeitig einen Anruf gegeben hat, um nachzufragen, ob man aufgrund der gegebenen Situation mit einer Spielverlegung einverstanden sei. Dies sei laut Sportleiter und Interimstrainer Peter Aust erst der Fall gewesen, als man über Spielleiter Franz Bohmann erfahren habe, dass der SV Kicklingen-Fristingen nicht antreten werde. „Wir wurden diesbezüglich einfach vor vollendete Tatsachen gestellt“, ärgert sich Aust. Eine nachträgliche Zustimmung, die möglich gewesen wäre, lehnten die Schretzheimer ab.

Ob da auch die Unstimmigkeiten beider Vereine, die es beim Weggang des ehemaligen Schretzheimer Trainers Peter Piak und von Stürmer Jonas Manier nach Kicklingen im Sommer 2018 gegeben hat, eine Rolle gespielt haben? Dazu möchte sich Peter Aust nicht äußern. Nur so viel: Dass sein Verein Spielverlegungen zustimme, zeige das Beispiel TSV Binswangen. Das Derby beim Aufsteiger hätte am 21. November ausgetragen werden sollen. Wegen einiger Corona-Fälle bat Binswangen rechtzeitig um eine Verlegung: „Das war für uns keine Frage, diesem Wunsch auch zu entsprechen“, weiß auch Peter Aust um die besondere gesundheitliche Lage im Land.

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Aufrufe: 02.12.2021, 17:40 Uhr
Donau-Zeitung / Günther HerdinAutor