2024-09-18T12:22:00.113Z

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Die Partie zwischen Bayer 04 und dem SC freiburg soll wiederholt werden.
Die Partie zwischen Bayer 04 und dem SC freiburg soll wiederholt werden. – Foto: Pressefoto Eibner

Frauen: Leverkusens Bundesligaspiel soll wiederholt werden

Frauen-Bundesliga: Das DFB-Sportgericht hat dem Einspruch aus Freiburg stattgegeben und das 2:3 gegen Leverkusens Fußballerinnen annulliert. Nun legt auch Bayer Einspruch ein.

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Eine Entscheidung abseitsdes Rasens macht den exzellenten Saisonstart der Fußballerinnen von Bayer 04 Leverkusen mindestens vorerst zunichte. Das Sportgericht des DFB gab einem Einspruch des SC Freiburg statt. Es hob die Wertung der Auftaktpartie zwischen dem SCF und den Leverkusenerinnen (3:2 für die Gäste vom Rhein) auf und verfügte, dass die Begegnung neu angesetzt werden muss.

Mit dieser Entscheidung zeigt sich Bayer 04 allerdings alles andere als einverstanden. „Natürlich haben wir gegen diese Entscheidung Einspruch eingelegt“, sagte Leverkusens „Direktor Lizenz“ Thomas Eichin.

Das Verfahren dreht sich um den Siegtreffer des Teams von Trainer Roberto Pätzold kurz vor Abpfiff und eine Entscheidung von Schiedsrichterin Theresa Hug, die ursprünglich für die Rolle als sogenannte „Vierte Offizielle“ vorgesehen war, aber die Partie schließlich leiten musste und damit nach Meinung vieler Beobachter überfordert war.

So kam es zu der Entscheidung

Was war geschehen? In der 87. Minute entschied sie nach Foul von Freiburgs Annie Karich an Kristin Kögel auf Strafstoß. Die Gefoulte trat selbst an, setzte den Ball jedoch über das Tor. Da SCF-Keeperin Rafaela Borggräfe bei der Ausführung die Linie bereits verlassen hatte, ließ Hug den Elfmeter wiederholen. Im zweiten Anlauf verwandelte Kögel sicher zum Endstand von 3:2.

Der SC Freiburg war der Meinung, dass es zur Wiederholung des Strafstoßes gar nicht erst hätte kommen dürfen und legte Einspruch ein, weil ein klarer Regelverstoß der Unparteiischen vorgelegen habe. Laut Regel 14, Absatz 2, darf ein verschossener Strafstoß laut aktuell gültiger Version der Regel bei einem Regelverstoß der Keeperin (in diesem Fall das zu frühe Bewegen) nur dann wiederholt werden, wenn der Schütze durch den Regelverstoß „eindeutig gestört“ wurde.

Regel unglücklich formuliert

Experten sind sich einig, dass schon die Regel höchst unglücklich formuliert ist. Denn eine Entscheidung, wann eine solche eindeutige Störung vorliegt, ist in Zeiten, in denen Schützen zumeist den Keeper auszugucken versuchen, kaum nachvollziehbar zu treffen. Und das wird nicht einfacher, wenn es sich um eine solch unsichere Spielleiterin wie Hug handelt. Sie verhängte im Spielverlauf drei Elfmeter, von denen sie zwei wiederholen ließ: den zunächst gehaltenen zur Freiburger Führung und den von Bayer. Der Elfmeter zum 2:2-Ausgleich des SCF war zudem hochumstritten.

Aber selbst eine falsche Beurteilung von Kögels möglicher Beeinflussung wäre eine Tatsachenentscheidung und hätte nicht zu dieser Entscheidung führen können. Allerdings scheint es offenbar so zu sein, dass Hug nach der Partie angegeben hat, die Bedingungen für eine Wiederholung verschossener Elfmeter nicht gekannt zu haben. Das wiederum interpretierte das Sportgericht dann wie der SCF als Regelverstoß.

Nun befürchten Fachleute, eine solche Entscheidung könnte künftigen Einsprüchen gegen Spielwertungen Tür und Tor öffnen. „Wir haben den Einspruch nicht nur für uns eingelegt, sondern auch im Sinne künftiger Entscheidungen – und im Sinne der Schiedsrichter“, betonte Eichin. Zur Rolle der Schiedsrichterbeauftragten und des SC Freiburg wollte er zum aktuellen Zeitpunkt des Verfahrens keine Stellungnahme abgeben.

Aufrufe: 021.9.2024, 10:45 Uhr
RP / Tobias KrellAutor