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Allgemeines
RW Oberhausen und der 1. FC Köln II gehören wie immer zum Teilnehmerfeld der Regionalliga West.
RW Oberhausen und der 1. FC Köln II gehören wie immer zum Teilnehmerfeld der Regionalliga West. – Foto: Imago Images

Regionalliga West: So funktionieren Aufstieg und Abstieg 2024/25

Regionalliga West: Der Meister steigt auch 2024/25 direkt in die 3. Liga auf, dagegen können bis zu vier Teams absteigen.

Das Meisterschaftsrennen und der Abstiegskampf stehen in der Regionalliga West natürlich auch 2024/2025 wieder im Fokus, doch wie funktionieren eigentlich der Aufstieg und der Abstieg? FuPa erklärt euch in diesem Text das Prozedere für die neue Regionalliga-Saison.

Regionalliga West: So funktioniert der Aufstieg in die 3. Liga 2024/25

Die Regionalliga West darf sich auch in der Spielzeit 2024/25 freuen, denn der Meister steigt abermals direkt in die 3. Liga auf und muss nicht an der Relegation teilnehmen. Sollte der Meister aus irgendwelchen Gründen nicht aufsteigen, rückt die nächstplatzierte Mannschaft nach. Hierzu erklärt der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) als Schirmherr in der Auf- und Abstiegsregelung: "Liegt eine verbandsinterne endgültige Entscheidung vor, aus der sich die Nichterfüllung einer Zulassungsvoraussetzung ergibt oder bewirbt sich der sportlich qualifizierte Meister nicht für die 3. Liga der folgenden Spielzeit, rückt die nächstplatzierte Mannschaft der Regionalliga West nach."

Direkte Aufsteiger Regionalliga in 3. Liga

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Aufstiegsrelegation in 3. Liga in Hin- und Rückspiel

Meister Nord (zur aktuellen Tabelle!) - Meister Nordost (zur aktuellen Tabelle)

So funktioniert der Abstieg in der Regionalliga West 2024/2025

Nach Ablauf der Saison 2024/25 steigen insgesamt vier Mannschaften aus der West-Gruppe in die jeweilige Oberliga - Mittelrhein, Niederrhein oder Westfalen - ab. Allerdings erklärt der WDFV in seinem Regelwerk auch, dass verschiedene Szenarien die Zahl der Absteiger reduzieren können. Gibt es beispielsweise keinen Drittliga-Absteiger aus Nordrhein-Westfalen, steigen nur drei Regionalligisten ab. Das bedeutet im Endeffekt, dass drei Absteiger sicher sind und ein vierter dazukommen kann.

Die verschiedenen Szenarien im Überblick:

  1. Am Ende der Spielrunde steigen aus der Regionalliga West bei
    18 teilnehmenden Vereinen /Mannschaften die vier Vereine/Mannschaften
    mit der geringsten Punktezahl und Platzierung in die 5. Spielklassenebene (höchste
    Spielklasse des jeweiligen Landesverbandes) gemäß ihrer Verbandszugehörigkeit ab.
  2. Sollte für das Spieljahr 2025/2026 die Anzahl von 18 Mannschaften unterschritten
    werden, so verringert sich die Zahl der absteigenden Vereine/Mannschaften
    entsprechend.
  3. Steigen weniger als vier Vereine/Mannschaften der 5. Spielklassenebene in die
    Regionalliga West auf, so vermindert sich die Zahl der absteigenden
    Vereine/Mannschaften entsprechend.
  4. Kommt ein Verein/eine Mannschaft aus den Lizenzligen in die 3. Liga, steigt die in der
    Regionalliga West spielende zweite Mannschaft dieses Vereins ab und rückt an den
    Schluss der Tabelle. Die Anzahl der Absteiger verringert sich entsprechend. Bei
    Abstieg einer Lizenzmannschaft in die Regionalliga West gilt deren dort spielende
    zweite Mannschaft als Absteiger und verringert die Anzahl der Absteiger entsprechend.
  5. Sollte sich durch eine spätere Nichtlizensierung die Zahl der Absteiger aus den höheren Ligen erhöhen, wird die Regionalliga West für die anstehende Spielzeit entsprechend aufgestockt.
  6. Wird einem/einer der Regionalliga West zuzuordnenden Verein/Mannschaft eine für
    die kommende Spielzeit bereits erteilte Zulassung vor dem 1. Spieltag entzogen oder
    eine beantragte Zulassung nicht erteilt, obwohl er nicht abgestiegen ist oder gibt er sie zurück, so gilt er vorbehaltlich der gültigen Zulassung als Absteiger in die 5.
    Spielklassenebene und rückt soweit an den Schluss der Tabelle der Regionalliga West
    der Spielzeit 2024/2025.
    Die Anzahl der aus sportlichen Gründen abgestiegenen Vereine/Mannschaften der
    abgelaufenen Spielzeit vermindert sich entsprechend.
  7. Wird einem Verein die Zulassung zum Spielbetrieb der Regionalliga West während des laufenden Spieljahres entzogen oder nimmt dieser nicht am Zulassungsverfahren für die Regionalliga West für die Spielzeit 2025/2026 teil, gilt er als Absteiger.
    Die Anzahl der aus sportlichen Gründen abgestiegenen Vereine/Mannschaften der
    abgelaufenen Spielzeit vermindert sich entsprechend.

Aufstieg in die Regionalliga West

Auch beim Aufstieg in die Regionalliga West bleibt alles gleich: Die Meister der Mittelrheinliga, der Oberliga Niederrhein und der Oberliga Westfalen steigen auf, zusätzlich auch der Vizemeister der Oberliga Westfalen. Demnach gibt es insgesamt vier Aufsteiger. Sollte der Meister nicht aufsteigen können oder wollen, rückt das nächstplatzierte Team bis Rang einschließlich Rang drei (Westfalen Rang vier) nach. Dahinter platzierte Vereine/Mannschaften sind nicht aufstiegsberechtigt. Zweite Mannschaften von Drittligisten und Drittvertretungen von Lizenzvereinen dürfen nicht in die Regionalliga West aufsteigen.

Hierzu der WDFV:

  1. Für den Aufstieg in die Regionalliga West können sich bis zu vier
    Vereine/Mannschaften (FVM=1; FVN=1; FLVW=2) der 5. Spielklassenebene (höchste
    Spielklasse des jeweiligen Landesverbandes) sportlich qualifizieren und aufsteigen.
    Die Meldung der Vereine/Mannschaften obliegt den Landesverbänden.
  2. Erhält ein aufstiegsberechtigter Meister (FLVW auch Zweitplatzierter der
    Abschlusstabelle) keine Zulassung oder verzichtet er auf sein Aufstiegsrecht, so geht
    das Aufstiegsrecht nacheinander auf die beiden nächstplatzierten
    Vereine/Mannschaften über, soweit die Vereine/Mannschaften die
    Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
    Dahinter platzierte Vereine/Mannschaften sind nicht aufstiegsberechtigt.
  3. Zweite Mannschaften von Drittligisten und dritte Mannschaften von Lizenzvereinen sind nicht teilnahmeberechtigt. Es kann nur eine Mannschaft eines Vereins in der
    Regionalliga West spielen.
Aufrufe: 03.1.2025, 15:00 Uhr
André NückelAutor