Rauenthal. Neuerlicher Spielabbruch in der B-Liga Wiesbaden, dazu Jagdszenen bei einem Spiel in Michelstadt in Odenwald – in Hessens Spielklassen kehrt keine Ruhe ein. Im Sog der Masse der Spiele in Aktiven- und Jugendligen, die völlig im Rahmen oder sogar absolut fair verlaufen, trüben ständige gravierende Vorfälle das Gesamtbild. Deren Ausmaße auf einer nach oben offenbar offenen Skala keine Tabus und Grenzen zu kennen scheinen.
„Schlimm, ganz, ganz schlimm“, nennt Klaus Holz diese in den traurigen Dauerzustand übergegangene Entwicklung, „Man wartet am Montagmorgen praktisch schon auf die Schreckensmeldungen des Wochenendes“, gewährt der aus Rauenthal stammende Vorsitzende des Verbandsschiedsrichterausschusses Einblicke in sein Innenleben. Im September war er beim Verbandstag in Grünberg offiziell zum höchsten Vertreter der Schiedsrichter-Zunft im Hessischen Fußball-Verband (HFV) gewählt worden, nachdem er das Amt zuvor bereits kommissarisch bekleidet hatte.
Extreme Vorkommnisse am 23./24. November
Zum Stichtag 1. Dezember habe es 18 Fälle gegeben, in denen es um massive Vergehen gegenüber den Unparteiischen gegangen sei, schildert Holz und verweist auf einen Anstieg um hessenweit zwei Fälle im Vergleich zum identischen Zeitpunkt 2023. Zuletzt habe der Spieltag 23./24. November mit extremen Vorkommnissen negativ herausgestochen. Klaus Holz berichtet im Rahmen eines A-Jugend-Gruppenligaspiels in der Region Frankfurt vom „Faustschlag eines Offiziellen gegen den Schiedsrichter, der anschließend am Boden liegend noch getreten wurde“. Gegen den Verein des Täters sei ein vorübergehendes Spielverbot beantragt worden.
Im Plus-Artikel des Wiesbadener Kurier schildert Klaus Holz weitere schwerwiegende Vorkommnisse und äußert sich ausführlich zum Urteil des HFV-Sportgerichts in Sachen Spvgg. Amöneburg. Holz sieht die ergangene Entscheidung sehr kritisch und hält sie schlicht für falsch. Im Rahmen des B-Liga-Spiels SV Blau-Gelb gegen Spvgg. Amöneburg hatte ein Amöneburger Spieler den Referee bedroht und beleidigt. Der Schiedsrichter hatte das Spiel daraufhin abgebrochen. Nach dem Urteil des HFV-Sportgerichts hatte er nicht alle Mittel der Spielfortführung ausgeschöpft. Verein und Spieler (er wurde mit einer 14-Spiele-Sperre belegt) wurden nicht wegen verursachten Spielabbruchs belangt.